COVID-19: Neuer Negativ-Rekord in Kyjiw - 1.520 Neuinfektionen

In der Hauptstadt haben sich am vergangenen Tag 1.520 Personen mit dem Coronavirus infiziert, es gebe bereits 65.539 bestätigte Infektionen, gab heute bei seinem Briefing der Bürgermeister von Kyjiw, Vitali Klitschko, bekannt, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Am vergangenen Tag ist in unserer Stadt die höchste Zahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie registriert worden – 1.520 Menschen. 26 Menschen sind gestorben. Insgesamt sind 1.253 Einwohner von Kyjiw gestorben“, sagte Kyjiwer Bürgermeister.

Das Coronavirus wurde auch bei 56 Medizinern bestätigt.

Genesen sind am vergangenen Tag 375 Kyjiwer, insgesamt seit Beginn der Pandemie – 22.317.

Die meisten Patienten mit COVID-19 sind nach seinen Angaben in den Stadtrayons Desnjanskyj (250), Solomjanskyj (206) und Dniprowskyj (200 Fälle) registriert worden.

Wie Ukrinform berichtete, wurden zum Stand von heute Morgen, dem 27. November, in der Ukraine 16.218 neue Fälle von COVID-19 registriert.

Am am 14. November begann in der Ukraine die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 läuft. Dementsprechend ist an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.

Am Samstag, dem 21. November, trat in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.

Das Gesetz wurde am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.

Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.

Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.

yv