An einem Tag 1.403 Corona-Patienten ins Krankenhaus eingeliefert - Gesundheitsministerium

In den letzten 24 Stunden wurden 1.403 Patienten ins Krankenhaus eingeliefert, teilte heute bei seinem Briefing Gesundheitsminister Maksym Stepanow mit, berichtet Ukrinform.

„Unsere Krankenhäuser wurden um noch 1.403 Patienten ergänzt. Die Situation bleibt angespannt, aber unser medizinisches System kommt zurecht mit diesem Patientenstrom, egal wie schwierig es ist“, sagte Stepanow.

Wie Ukrinform berichtete, wurden zum Stand von heute Morgen, dem 24. November, in der Ukraine 12.287 neue Fälle von COVID-19 registriert. Insgesamt seit Beginn der Pandemie - 647.976 infizierte Menschen.

Früher erklärte der Gesundheitsminister Stepanow, dass von den fast 54.000 Betten, die für die Behandlung von COVID-19 bestimmt sind, zum Stand vom Morgen des 23. November 27.792 Betten oder 52 Prozent belegt waren. Auch sagte Stepanow, dass die Entscheidung über die Verhängung des Lockdowns auf den Werten der Auslastung des medizinischen Systems beruhe.

Wie Ukrinform berichtete, begann in der Ukraine am 14. November die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 läuft. Dementsprechend ist an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.

Am Samstag, dem 21. November, trat in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.

Das Gesetz wurde am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.

Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.

Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.

yv