Der Iran muss seine ersten Berichte über Abschuss bis zum 8. Februar einreichen

Nach den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) müsse der Iran die ersten Berichte über den Abschuss des ukrainischen Flugzeugs in der Nähe von Teheran bis zum 8. Februar 2020 vorlegen, erklärte heute auf einem Briefing der Vizepräsident der Fluggesellschaft „Ukraine International Airlines“, Ihor Sosnowskyj, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Gemäß den ICAO-Untersuchungsregeln muss die Untersuchungspartei, in diesem Fall das Land, in dem das passierte - Iran, innerhalb von 30 Tagen einen Vorbericht vorlegen. Das heißt, innerhalb eines Monats, bis zum 8. Februar, wird es einen Vorbericht geben“, sagte Sosnowskyj.

Am Mittwoch, dem 8. Januar, ungefähr um 6:00 Uhr Teheraner Zeit (um 4:30 Uhr Kyjiwer Zeit) ist das Flugzeug Boeing-737 der „Ukraine International Airlines“, das den Flug PS752 von Teheran nach Kyjiw ausführte, nach dem Start vom Teheraner Flughafen abgestürzt.

An Bord des Flugzeuges befanden sich 176 Personen: 167 Passagiere und 9 Besatzungsmitglieder. Alle sind umgekommen. Unter ihnen waren 11 Ukrainer - zwei Passagiere und neun Besatzungsmitglieder, 82 Iraner, 63 Kanadier, 10 Schweden, 4 Afghanen, 3 Deutsche und 3 Engländer.

Zuvor wurde behauptet, der Absturz sei auf ein technisches Problem im Flugzeug zurückzuführen. Am Samstagmorgen hat der Iran jedoch erklärt, dass er das ukrainische Passagierflugzeug versehentlich abgeschossen habe. Das Flugzeug startete vom Flughafen und näherte sich der Geheimmilitärbasis IRGC, und wurde für ein feindliches Objekt gehalten.

Yv