Brand in Balaklija: Verfahren eingeleitet

Durch den Brand auf dem technischen Gelände des Waffenlagers in Balaklija, einer ostukrainischen Stadt, Region Charkiw, wurde ein Verfahren nach Artikel, der mit Fahrlässigkeit verbunden ist, eingeleitet.

Dies teilte der stellvertretende Militärstaatsanwalt, Garnison Charkiw, Wladislaw Subko, mit.  

„Es ist ein Verfahren nach Artikel 425 des Strafgesetzbuches der Ukraine (mangelnder Pflichteifer bei dem  Wehrdienst unter den Bedingungen einer besonderen Periode, außer Kriegszustand) eingeleitet. Die Polizei führt die Untersuchung“, betonte Subko.

Nach seinen Worten leite die Militärstaatsanwalt, Garnison Charkiw, verfahrensrechtliche Handlungen.

Wie Ukrinform früher mitteilte, ist am 3. Mai um 13.35Uhr auf dem technischen Gelände des 65. Waffenlagers in Balaklija trockenes Gras in Brand gerieten. Auf dem Gelände des Waffenlagers dauerten Arbeiten zur Entminung der Geschosse, die infolge des vorjährigen außerordentlichen Zwischenfalls nicht explodiert haben.

Zum Stand am Morgen, den 4. Mai wurde der Brand lokalisiert, Intensität der Explosionen ging zurück. Bei den Löscharbeiten wurden zwei Löschpanzer, ein Flugzeug und ein Hubschrauber eingesetzt. Einwohner der Arssenalna-Straße wurden evakuiert. Die Evakuation der ganzen Stadt wird nicht geplant.

nj