Keine Ausnahme von EU-Regelegung: Gericht weist Beschwerde von Nord Stream 2 zurück

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Mittwoch die Beschwerde der Nord Stream 2 AG gegen die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Damit unterliegt die Ostsee-Pipeline der Gasmarkt-Regulierung der EU, berichtet Bloomberg.

Die EU-Vorschriften sehen die Trennung von Produktion, Transport und Vertrieb des Erdgases vor. Die EU hatte im April 2019 beschlossen, dass die EU-Regeln auch für die Pipelines aus Drittstaaten gelten, darunter für die Leitung Nord Stream 2.