Start des Bodenmarktes: Regierungschef beauftragt, Aufklärungen vorzubereiten

Premierminister Denys Schmyhal beauftragte das Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung, das Justizministerium und den Staatlichen Steuerdienst, Aufklärungen zum Start des Bodenmarktes ab dem 1. Juli vorzubereiten.

Dies schrieb der Regierungschef in Telegram nach der diesbezüglichen Beratung.

„Ab dem 1. Juli können die Ukrainer ihr gesetzliches Recht geltend machen und selbständig über ihre Grundstücke verfügen. Deshalb wurden alle Ministerien, der Staatliche Steuerdienst beauftragt, besondere Aufmerksamkeit auf diesen Prozess zu richten“, betonte Schmyhal.

Wie Ukrinform meldete, habe der Premierminister Denys Schmyhal den  Minister für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine, Roman Leschtschenko, früher beauftragt, die gesetzliche Basis für den Bodenmarkt seit dem 1. Juli vorzubereiten.

Die Werchowna Rada hat am 31. März 2020 das Gesetz "Über die Eintragung der Änderungen in manche gesetzgeberischen Akte der Ukraine bezüglich der bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen" verabschiedet.

Zum 1. Juli 2021 wird das Moratorium auf den Handel mit Agrarflächen aufgehoben. Die Obergrenze wird bis auf 100 Hektar hochgesetzt. Bis 2024 können nur Privatpersonen Grundstücke erwerben. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten auch juristische Personen, Bürger der Ukraine, diese Möglichkeit. Sie können nun bis 10.000 Hektar erwerben. Ausländische Käufer dagegen bleiben vorerst vom Bodenmarkt ausgeschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen die Ukrainer über den Verkauf der Grundstücke an Ausländer in einem Referendum entscheiden.

nj