Verkauf von Grund und Boden nur per Auktionen: Parlament beschließt Gesetz

Das ukrainische Parlament hat am Dienstag das Gesetz „Über Änderungen an einigen Gesetzen bezüglich der Verkaufs von Grundstücken im staatlichen und kommunalen Eigentum oder von Rechten auf sie (Pacht, Erbrecht, Erbbaurecht) über elektronische Auktionen“ verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten 272 Abgeordnete des Parlaments, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. Das Gesetz sieht den verpflichtenden Verkauf von Grundstücken oder Rechten auf Grundstücke ausschließlich über elektronische Auktionen in einem elektronischen Handelssystem vor. Das Verfahren zum Handel mit Boden wird durch das Ministerkabinett erarbeitet.

Das Gesetz kann das Recht zum Geschäften mit Boden optimieren, Effizienz und Durchführung der Geschäfte erhöhen. Alle Angaben zu diesen Geschäften sind nach dem Gesetz offen und allgemein zugänglich.