Rada billigt Gesetzentwurf über nicht privatisierbare Objekte

Die Werchowna Rada (Parlament – Red.) hat in erster Lesung den Gesetzentwurf zu Objekten des Staatseigentums, die nicht privatisiert werden dürfen, gebilligt.  

Für die Gesetzesvorlage stimmten 289 Parlamentsabgeordnete. Notwendig wären 226 Stimmen.  

In die Liste der nicht privatisierbaren Objekte des Staatseigentums wurden Objekte aufgenommen, deren Funktionen nicht vollständig von Wirtschaftssubjekten des nichtstaatlichen Sektors ausgeübt werden können. Es geht um die Unternehmen, die die Energieunabhängigkeit und Verteidigungsfähigkeit des Staates gewährleisten, natürliche Monopole sind und deren Tätigkeit von entscheidender Bedeutung für die Gesellschaft ist.

nj