Gegensanktionen: „Sensible Importgüter“ von Sonderzöllen ausgenommen

Die von der Ukraine eingeführten Sonderzöllen für einige Warengruppen aus Russland betreffen „sensible Importgüter“ nicht.

Die das Regierungsportal unter Berufung auf Beschluss der Regierung berichtet, werden Kohle, Kokskohle, Benzin, Flüssiggas und Pharmaprodukte von Sonderzöllen ausgenommen. Das Wirtschaftsministerium der Ukraine teilte mit, dass die Regierung ein Einfuhrverbot für Zement und Sperrholz verhängte. Nach Angaben der Behörde wurde 2018 in die Ukraine Zement aus Russland in Wert von 17 Millionen Dollar und Sperrholz im Wert von 19,7 Millionen Dollar importiert.

Die Regierung der Ukraine hat am Mittwoch Sonderzölle und Einfuhrverbot für russische Waren als Antwort auf eine Einführung von neuen russischen Sanktionen gegen die Ukraine verhängt.

ch