Berufungsgericht entscheidet zugunsten der Ex-Aktionäre der PrivatBank

Das Berufungsschrift hat die Appellationsklage der Nationalbank (NBU) gegen den Beschluss des Bezirksverwaltungsgerichts vom 2. März 2018 abgewiesen, der der Klage des Aktionärs der PrivatBank, des zypriotischen Unternehmens Triantal Investments Ltd. stattgab.

Dies teilt die Nationalbank auf ihrer Webseite mit.

"Die Nationalbank stimmt dem Beschluss des Gerichts nicht zu und bereitet sich auf eine Berufungsklage gegen den Beschluss der Gerichte vor, wodurch die Verordnungen der Bank über die Durchführung eines Inspektionsprüfung der PrivatBank kurz vor seinem Marktausstieg aufgehoben wurde", heißt es in der NBU-Mitteilung.

Das Bezirksverwaltungsgericht in Kyjiw hat am 18. April  die Verstaatlichung der PrivatBank als gesetzwidrig anerkannt. Geprüft wurde die Klage von Ihor Kolomojskyj gegen die Nationalbank, das Ministerkabinett, den Einlagensicherungsfonds und die Nationale Kommission für Wertpapiere und Fondsmarkt. Der Fall wurde seit Juni 2017 behandelt.

Im Bezirksverwaltungsgericht Kyjiw wurde der Beschluss, die Verstaatlichung der PrivatBank als gesetzwidrig anzuerkennen, dadurch erklärt, dass die Beklagter die Zahlungsunfähigkeit der Bank nicht bewiesen hätten.

nj