Beschluss des Gerichts über PrivatBank erschwert die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzorganisationen - NBU

Der Rechtsspruch bezüglich der Ungesetzlichkeit der Verstaatlichung der PrivatBank habe potentielle Risiken für die Finanzstabilität in der Ukraine in der Zukunft und erschwere die Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzorganisationen, insbesondere dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der  Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE).

Dies teilt der Pressedienst der Nationalbank der Ukraine (NBU) nach der Sitzung des Rats für finanzielle Stabilität mit, an der die Vertreter des IWF, der Weltbank und der EBWE teilgenommen haben.

Zugleich stellten Teilnehmer der Sitzung fest, nach dem Beschluss des Bezirksgerichts in Kyjiw bezüglich der PrivatBank bleibe die Situation ruhig und kontrollierbar. Die Bank arbeite wie gewohnt, erfülle rechtzeitig und in vollem Umfang ihre Verpflichtungen vor den Kunden.

Wie Ukrinform mitteilte, hat der administrative Bezirksgericht in Kyjiw die Klage des Businessmanns Ihor Kolomojskyj gegen die Nationalbank der Ukraine behandelt. Das Gericht machte deutlich, der Beschluss über die Anerkennung der Verstaatlichung der PrivatBank als gesetzwidrig sei darauf zurückzuziehen, dass die Verklagten die Rechtmäßigkeit, die Bank in die Kategorie zahlungsunfähige einzustufen, nicht bewiesen hätten.  

Das Finanzministerium will gegen den Beschluss des Gerichts über die gesetzwidrige Verstaatlichung der PrivatBank Berufung einlegen.

nj