Haager Schiedsgericht über Enteignung von Naftogaz auf der Krim: Russland verletzte Abkommen zum Investitionsschutz

Der Ständige Schiedshof in den Haag hat entschieden, dass Russland ein bilaterales Abkommen zum Investitionsschutz mit der Ukraine durch die Enteignung des ukrainischen Energiekonzerns Naftogaz auf der Krim verletzte.

Das teilte das Unternehmen am Freitag mit. Das Schiedsgericht habe zugunsten Naftogaz entschieden und befunden, dass Russland gemäß dem bilateralen Investitionsschutzabkommen verantwortlich für die rechtswidrige Enteignung auf der Krim ist. „Das ist ein sehr wichtiger Sieg, der ermöglicht, den Aggressor wegen des gestohlenen Eigentums zur Verantwortung zu ziehen. Die Einnahme der Krim wird für Russland immer teuer, dank den Handlungen der Weltgemeinschaft und der Ukraine. Die Entscheidung des Schiedshofs ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, erklärte Naftogaz-Chef Andrij Kobolew. Ihm zufolge war das Unternehmen eines der wichtigsten Ziele der Russischen Föderation nach der Besetzung der Krim 2014.

Naftogaz teilte weiter mit, das Schiedsgericht werde über die Höhe der Entschädigungssumme auf der nächsten Etappe des Prozesses entscheiden.

Die Gruppe Nafogaz hatte im Oktober 2016 beim Ständigen Schiedshof in den Haag Klage gegen Russland auf Schadenersatz eingereicht. Die Gruppe verlangt von Russland 5 Milliarden Dollar.

Unter den Klägern sind der Konzern Nafogaz und sechs weitere Unternehmen, die zur Nafogaz-Gruppe gehören, „Tschornomornaftogaz“, „Ukrtransgaz“, „Likwo“, „Ukrgazwydobuwannja“, „Ukrtransnafta“ und „Gaz Ukraine“.

ch