Ausfuhrverbot für Holz: EU schlägt Konsultationen vor

Die Europäische Union hat offiziell vorgeschlagen, die bilateralen Konsultationen mit der Ukraine im Rahmen der Regelung des Handelsstreites bezüglich der Verbots für Holzausfuhr fortzusetzen. Diese Konsultationen sind im Assoziierungsabkommen Ukraine-EU vorgesehen.

Dies geht aus der Mitteilung auf der Webseite der EU-Kommission hervor.

"Die EU ist der Meinung, dass die langfristigen Handelsbeschränkungen, die von der Ukraine eingeführt worden sind, die Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens Ukraine-EU verletzen, das jede Formen der Ausfuhrbeschränkungen verbietet", heißt es in der Mitteilung.

Die EU-Kommission macht deutlich: Ungeachtet dessen, dass die EU die gesetzlichen Maßnahmen mancher Staaten für den Schutz der Wälder und den Kamp gegen die illegale Abholzung entschlossen unterstütze, erkläre die Union ständig, das von der Ukraine verhängte Ausfuhrverbot könne als eine sachgemäße oder wirksame Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels nicht gelten. Darüber hinaus schlage die EU vor, die Zusammenarbeit bezüglich der Erhaltung des Waldes und des entsprechenden Managements fortzusetzen.

"Die EU erhofft, dass das Problem während der bilateralen Konsultationen erfolgreich gelöst werden kann", heißt es im Dokument.

Das Ausfuhrverbot für Rundholz gilt in der Ukraine seit dem Jahr 2015.

nj