Einfuhrverbot für weiteren Produktionsartikel aus Russland tritt in Kraft

Seit dem 8. Januar 2019 tritt die Verordnung des Kabinetts in Kraft, wodurch die Einfuhr von Stärke- und Sirupproduktion, hergestellt in der Russischen Föderation, auf das Zollterritorium der Ukraine verboten wird.

Die Annahme der Verordnung ist als Gegenantwort auf Diskriminierungsmaßnahmen und/oder unfreundliche Handlungen gegenüber der Ukraine seitens des Staates, den die Werchowna Rada als das Aggressor-Land anerkannt hatte, zurückzuführen, sowie gemäß dem Artikel des Gesetzes der Ukraine "Über die außenwirtschaftliche Tätigkeit" sowie unter Beachtung der Anfrage der Behörde Ukrkondprom (Konditoreiproduktion - Red.) über die Notwendigkeit, die inländische Branche zu erhalten und die Abhängigkeit des Staates vom Import der Stärke- und Sirupproduktion aus der Russischen Föderation nicht zu zulassen.  

Im Kabinett wurde betont, dass die Produktionskapazitäten der ukrainischen Unternehmen die Bedürfnisse des Innenmarktes vollständig decken können. Die Beschränkungsmaßnahme werde die wirtschaftliche Lage der ukrainischen Hersteller verbessern, neue Arbeitsplätze schaffen und die soziale Gespanntheit in den Regionen verringern, heißt es.

nj