Gesetz über Gemeinschaftseigentum an Grund und Boden tritt in Kraft

Ab 1. Januar tritt das Gesetz in Kraft, dass die Frage des Gemeinschaftseigentums an Grund und Boden löst, die Regeln der Bodennutzung vervollkommnet und die Handelsstörung verhindert.

Diese Angaben beinhaltet die gesetzgeberische Datenbank der Werchowna Rada.

Insbesondere werden im neuen Gesetz die Möglichkeiten der Organe der Kommunalverwaltung erweitert und geregelt. Es handelt sich insbesondere um die Übergabe von Grundstücken des Gemeinschaftseigentums der abgeschaffenen Kolchose an Gemeindeeigentum.

Vom Gesetz wird auch vorgesehen, dass der Austausch von Grundstücken des staatlichen und des Gemeineigentums während des Moratoriums für den Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen nur gegen gleichwertige Grundstücke erlaubt wird. Laut dem Gesetz gilt ein Grundstück als gleichwertig, wenn dessen normative Geldbewertung gleich ist ober höchstens um 10 Prozent abweicht.

Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 20. Dezember 2018 das Moratorium für den Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen zum zehnten Mal verlängert

nj