Schweiz: Gericht verbietet Pipeline-Betreibergesellschaften Nord Stream und Nord Stream 2 Zahlungen an Gazprom

Ein Gericht in der Schweiz hat jede Zahlungen der Pipeline-Betreibergesellschaften Nord Stream und Nord Stream 2 an den Konzern Gazprom verboten.

Das teilte Gazprom in einem Prospekt für Euroanleihe mit, berichtet die Deutsche Welle. Das Gericht traft die Entscheidung im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen Gazprom, die vom ukrainischen Energieversorger Naftogaz eingeleitet wurden. Nach Angaben von Gazprom werden alle Zahlungen an Gerichtsvollzieher in der Schweiz erfolgen.

Das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer hatte im Februar 2018 entschieden, dass Gazprom dem ukrainischen Naftogaz 4,63 Milliarden US-Dollar für vereinbarte aber nicht gelieferte Gas-Transitmengen zahlen muss. Angesichts der Kompensation, die zuvor dem russischen Unternehmen vom Schiedsgericht zugesprochen wurde, muss Gazprom insgesamt 2,56 Milliarden US-Dollar dem Konzern Naftogaz zahlen. Nach dem Schiedsspruch leitete Gazprom ein Verfahren zur Kündigung der Verträge zur Lieferung und zum Transit von Erdgas mit Natfogaz ein und weigerte sich, die Zahlung zu leisten. Das ukrainische Unternehmen ließ Pfändungen der Unternehmensbeteiligungen von Gazprom durchführen.