Ukraine und Deutschland unterzeichnen Sozialversicherungsabkommen

Der Minister für Sozialpolitik der Ukraine, Andrij Rewa, und der deutsche Botschafter in der Ukraine, Ernst Reichel, haben am Mittwoch ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit unterzeichnet.

Wie die Botschaft mitteilte, koordiniert das Sozialversicherungsabkommen „den sozialen Schutz, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung“. Es enthält laut der Botschaft Regelungen zur Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten. So gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird sichergestellt, dass sie im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Aufgrund der umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zur Ukraine liegt dies im Interesse beider Staaten, weil es die beiderseitige Investitionsbereitschaft erleichtern und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann.

Darüber hinaus sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip). Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden (Erfüllung der Wartezeit). Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können.

Das Abkommen ist damit nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten.

Für ein endgültiges Inkrafttreten müssen die Parlamente beider Länder dem Abkommen zustimmen.