EGMR: Moratorium zu Bodenhandel ist Verletzung der Menschenrechte

Das Moratorium über den Handel von Agrarflächen in der Ukraine ist eine Verletzung der Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.

Das Verbot des Kaufs und Verkaufs von landwirtschaftlichen Böden habe zur Verletzung der Menschenrechte geführt, die Regierung müsse ein ausgewogeneres Gesetz verabschieden. Gegen das Moratorium klagen Sofia Zelenchuk und Wiktor Tsytsyura aus Iwano-Frankiwsk und Ternopil. Nach Ansicht des Gerichts habe der Staat bei der Einführung des Moratoriums ein gerechtes Verhältnis zwischen den allgemeinen Interessen der Gemeinschaft und dem Eigentumsrecht der Antragsteller nicht hergestellt.

Die Weltbank erklärte vor einigen Tagen, dass im Fall der Abschaffung des Moratoriums ukrainische Wirtschaft zusätzlich jährlich um 0,6 bis 1,6 Prozent wachsen kann.