Gasurteil: Gazprom reicht Berufung ein

Der russische Konzern Gazprom hat eine Berufung gegen das Urteil des Stockholmer Schiedsgerichts im Streit über den Lieferviertag eingereicht.

Das erklärte Vizechef des Konzerns Alexandr Medwedew vor der Presse am Dienstag, berichtet die russische Agentur Interfax. Die Berufung gegen das Urteil im Streit über den Gastransit kündigte Medwedew bis zum Ende 2018 an. Weiter sagte er, Gazprom habe am Montag dem ukrainischen Energieversorger Naftogaz eine schriftliche Mitteilung über die Einleitung der Kündigung der Gasverträge zur Lieferung geschickt.

Der Streit zwischen Gazprom und Naftogaz vor dem Stockholmer Schiedsgericht über Gasschulden dauerte vom Juni 2014 bis zum Dezember 2017, über den Gastransit vom Oktober 2014 bis zum Februar 2018. Die Verträge zur Lieferung und zum Transit von Erdgas gelten bis zum Ende 2019.

Das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer hatte am 28. Februar entschieden, dass Gazprom dem ukrainischen Naftogaz 4,63 Milliarden US-Dollar für vereinbarte aber nicht gelieferte Gas-Transitmengen zahlen muss. Angesichts der Kompensation, die zuvor dem russischen Unternehmen vom Schiedsgericht zugesprochen wurde, muss Gazprom insgesamt 2,56 Milliarden US-Dollar Naftogaz zahlen.

Nach dem Schiedsspruch leitete Gazprom ein Verfahren zur Kündigung der Verträge zur Lieferung und zum Transit von Erdgas mit Natfogaz ein.