Wirtschaftsgericht weist Gasprom-Einspruch ab

Das Wirtschaftsgericht Kiew hat einen Einspruch des russischen Energiekonzerns Gazprom gegen die Entscheidung der ukrainischen Kartellbehörde aus formalen Gründen abgewiesen.

Die Beschwerde wurde nicht sachgemäß ausgefertigt, teilte das Wirtschaftsgericht mit.

Der russische Energiekonzern Gazprom hat Beschwerde gegen die Strafe in Höhe von rund 3,4 Milliarden US-Dollar eingereicht, die die ukrainische Kartellbehörde gegen das Unternehmen verhängt hat.

ch