EGMR bestätigt Menschenrechtsverletzungen während Proteste auf dem Maidan

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag Urteile in fünf Fällen gegen die Ukraine gefällt. In diesen Urteilen stellte der EGMR Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention während der Proteste 2014 auf dem Maidan in Kyjiw und anderen Regionen der Ukrainer durch die ukrainische Staatsführung fest.

„Die Fälle betreffen Ereignisse im Zusammenhang mit den Protesten auf dem Maidan in Kyjiw und anderen Städten in der Ukraine, einschließlich der Zerstreuung von Demonstranten, ihrer Inhaftierung, der Entführung und Misshandlung von Aktivisten und der damit verbundenen Verfahren“, teilte der EGMR mit. Es gehe um Zusammenstöße der Beschwerdeführer mit der Polizei oder mit zivilen Agenten unter der Kontrolle der Polizei (Tituschky), die Polizeigewalt gegen sie, die Verweigerung ihres Rechts auf Protest, unrechtmäßige Inhaftierungen und sogar in einem Fall um den Tod.

Der Gerichtshof stellte insbesondere fest, dass die Behörden Misshandlungen angewandt hatten und dass der Staat für die Ermordung eines Demonstranten verantwortlich war.

Der EGMR stellte Verletzungen der Rechte der Beschwerdeführer nach Artikel 3 (Verbot der Folter), Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreihei) der Europäischen fest.

Der Euromaidan, später die Revolution der Würde genannt, begann in der Ukraine am 21. November 2013. Er war eine Reaktion auf den Beschluss der Staatsführung, den Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der EU zu stoppen. Die Proteste dauerten bis zum Februar 2014. Während der Proteste sind mehr als 100 Menschen ums Leben gekommen. Rund 2500 wurden verletzt.