Gericht entscheidet über U-Haft für Ex-Präsident Poroschenko am 18. Juni

Das Bezirksgericht Petscherskyji wird am 18. Juni über einen Antrag des Büros der Generalstaatsanwältin über eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme für den Ex-Präsidenten und jetzigen Parlamentsabgeordneten Petro Poroschenko entscheiden.

Das teilte ein Sprecher des Gerichts der Nachrichtenagentur Ukrinform mit. Die Anhörung wurde für den 18. Juni um 15:15 Uhr angesetzt.

Das Staatliche Ermittlungsbüro (DBR) prüfte zuvor einen Antrag auf die Untersuchungshaft für Poroschenko. Es handelt sich um eine rechtswidrige Ernennung von Serhij Semotschko zum stellvertretenden Chef des Auslandsgeheimdienstes der Ukraine, teilte die Behörde früher mit.

Nach Angaben des Ermittlungsbüros teilten die Staatsanwälte des Büros der Generalstaatsanwältin dem Poroschenko über den Verdacht gegen ihn mit.

Am 10. Juni erschien Petro Poroschenko nach Vorladung beim DBR zur Vernehmung über die Beförderung von Kunstwerken über die Staatsgrenze. Laut seinem Anwalt, Illja Nowikow, fand eine Vernehmung von Poroschenko im Ermittlungsbüro nicht statt. Man habe aber versucht, dem ehemaligen Staatsoberhaupt eine Mitteilung über den Verdacht im Fall über die rechtswidrige Ernennung von Serhij Semotschko auszuhändigen. Poroschenko habe das Gespräch mit einem Vertreter Büros der Generalstaatsanwältin abgelehnt und das Gebäude des Ermittlungsbüros verlassen.

Poroschenko betonte, dass er eine Mitteilung über den Verdacht offiziell nicht erhielt. Nach dem Gesetz solle das die Generalstaatsanwältin tun. Er sei nach dem Besuch im DBR zu einem Treffen mit der Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa gekommen. Sie habe ihm aber über den Verdacht nicht mitgeteilt.

Der stellvertretende Außenminister der Ukraine und der ehemalige Chef des Auslandsgeheimdienstes, Jehor Boschok, erklärte nach einer Anfrage von Ukrinform, dass das DBR ihm über den Verdacht der rechtswidrigen Ernennung von Semotschko zu seinem Stellvertreter mitgeteilt.

Das DBR und das Büro der Generalstaatsanwältin wollen auch die Untersuchungshaft für Boschko mit Möglichkeit einer Kaution von 2 Millionen Hrywnja fordern.