Ex-Parlamentsabgeordnete Onyschtschenko: Asylantrag in Deutschland abgelehnt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Anfang Mai einen Asylantrag des ukrainischen Geschäftsmanns und Ex-Parlamentsabgeordneten, Olexandr Onyschtschenko, abgelehnt. Onyschtschenko wurde zur Ausreise aufgefordert, teilte die Deutsche Welle mit Verweis auf die Entscheidung des Oberlandgerichts Oldenburg, die von der Pressestelle zitiert wurde, mit.

Am 27. Mai entschied das OLG, dass dass eine Auslieferung von Onyschtschenko an die Ukraine unzulässig ist. Das Gericht begründete die Entscheidung mit den schlechten Haftbedingungen in der Ukraine. Onyschtschenko wurde Ende November 2019 auf Veranlassung der ukrainischen Justiz in Auslieferungshaft genommen. Seitdem war in Oldenburg inhaftiert.

Nach Angaben des Anwalts von Onyschtschenko wurde er sofort aus der Auslieferungshaft entlassen und befindet sich auf seinem Gut in Niedersachsen, so die Deutsche Welle. Onyschtschenko will in Deutschland bleiben, sagte der Anwalt. Eine Ablehnung des Asylantrags sei angefochten worden. Im Fall der Niederlage vor dem Gericht könne Onyschtschenko nach Russland ausreisen, dessen Staatsangehöriger er auch sei.

Onyschtschenko wird in der Ukraine verdächtigt, dass er eine kriminelle Organisation zum Verkauf von Erdgas gründete. Die Teilnehmer dieser Organisation fügten dem staatlichen Unternehmen “Ukrgaswydobuwannja” einen Schaden von rund 740 Millionen Hrywnja zu.

Am 5. Juli 2016 hob das ukrainische Parlament die Immunität von Onyschtschenko auf. Zu dieser Zeit war er schon ins Ausland geflüchtet.