Nach Verurteilung von drei ukrainischen Jugendlichen in Russland: Menschenrechtsbeauftragter fordert Ahndung russischer Verbrechen an Kindern
Der ukrainische Menschenrechtsbeauftragte Dmytro Lubinets hat sich im Zusammenhang mit einem Gerichtsprozess gegen drei ukrainische Jugendliche aus dem besetzten Melitopol an die Vereinten Nationen, den Europarat und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz gewandt.
Das teilt er auf Telegram mit.
„Drei Kinder aus dem besetzten Melitopol bekamen harte Strafen vor Gericht. Die Besatzer haben sie zu 7 bis 8 Jahren Haft verurteilt… Zum Zeitpunkt der Festnahme waren sie 16–17 Jahre alt. Seit über zwei Jahren befanden sie sich unter Bedingungen, die nicht als menschlich bezeichnet werden können- sie wurden geschlagen, gefoltert, unter psychologischen Druck gesetzt“, so Lubinets.
Wie berictet, hat ein Militärgericht im russischen Rostow – am - Don am 19. März drei ukrainische Jugendliche aus der besetzten Stadt Melitopol zu sieben bis acht Jahren Haft wegen Terrorismusvorwürfen verurteilt.
Die Minderjährigen seien als russische Staatsbürger in einem nicht öffentlichen Gerichtsprozess, ohne das Recht auf gerechte Verteidigung nur dafür verurteilt worden, dass sie Ukrainer seien, betonte der Menschenrechtsbeauftragte.
Er warf Russland systemische Repressalien gegen ukrainische Kinder vor. „Tausend Kinder werden entführt und nach Russland deportiert. Dort werden ihnen neue Personalausweise ausgestellt. Ihnen wird die russische Sprache und Staatsbürgerschaft aufgezwungen. Sie werden militarisiert und gezwungen, Uniform zu tragen, an Übungen und propagandistischen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie werden in ein Kriegsinstrument verwandet“, so Lubinets.
Diejenigen, die ihre Identität bewahren wollten, würden bestraft, gefoltert, isoliert und eingeschüchtert.
„Das ist eine systemische Politik. Das sind Verbrechen an Kindern und grobe Verstöße gegen das Völkerrecht - von der UN- Kinderrechtskonvention bis hin zu den Genfer Abkommen. Ich habe entsprechende Schreiben an den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und den Menschenrechtskommissar des Europarates gerichtet mit einer Forderung, diese Tatsache zu dokumentieren und sie völkerrechtlich. zu bewerten“, hieß es.