Sybiha: russische Angriffe im Winter fallen unter UN-Völkermordkonvention
Russische Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur bei den extrem niedrigen Temperaturen seien darauf gerichtet, Bedingungen für eine physische Vernichtung der Ukrainer zu schaffen, was völlig unter den Artikel II (c) der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes falle, schrieb der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha auf X.
„Frostiger Morgen in der Ukraine mit extrem niedrigen Temperaturen unter -15 °C. Gerade deswegen griff Russland die ukrainische Energieinfrastruktur mit mehr als 300 Drohnen, 18 ballistischen Raketen und 7 Marschflugkörpern an, um die Versorgung der Menschen mit Strom, Wasser und Wärme zu unterbrechen“, so Sybiha.
Diese Handlungen Russlands fallen eindeutig unter den Artikel II (c) der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, fügtre er hinzu.
Durch einen russischen Angriff auf ein ziviles Logistikzentrum der Post in der Region Charkiw seien 4 Menschen getötet und viele weitere Menschen landesweit verletzt worden. Alleine in der Region Kyjiw müssen mehrere Tausend Kunden ohne Elektrizität ausharren.
„Man soll sich keine Illusionen machen darüber, welche Ziele Russland erreichen will. Von daher soll es keine Pausen bei der Unterstützung für die Ukraine und dem Druck auf Moskau geben, um es zu zwingen, seinen genozidalen Krieg zu beenden“, betonte der Minister.
Durch diesen Angriff, der zu dem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als eine Dringlichkeitssitzung des UN- Sicherheitsrates zu den früheren barbarischen Angriffen Russlands stattfand, demonstriere Russland seine Verachtung nicht nur gegenüber der UN-Charta, sondern auch den Friedensbemühungen unter der führenden Rolle der USA.