Der Internationale Strafgerichtshof werde Untersuchungen zu Kriegsverbrechen Russlands wegen Friedensverhandlungen nicht einstellen- stellvertretende Staatsanwältin

Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine können durch Friedensverhandlungen nicht eingestellt, aber vom UN- Sicherheitsrat vertagt werden. 

Das sagte die stellvertretende Staatsanwältin Nazhat Shameem Khan gegenüber Associated Press.

Die Versuche, die Gerechtigkeit wiederherzustellen sollten demzufolge von Friedensbemühungen begleitet werden.  

„Es soll eine Möglichkeit geben, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, damit ein dauerhafter Frieden erreicht werden kann“, betonte sie.  

Der UN- Sicherheitsrat könne laut Khan das Gericht ersuchen, die Untersuchungen zu vertagen, falls er die Schließung eines Friedensabkommens für möglich halte. Dies werde aber nur ein „vorübergehender Stopp“ sein, fügte sie hinzu. 

Der Internationale Strafgerichtshof   hat am 17. März 2023 wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. ER sei mutmaßlich für die rechtswidrige Deportation von Kindern und Umsiedlungen aus besetzen Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation persönlich verantwortlich, teilte der IStGH mit. Auch gegen die Kinderrechtskommissarin in Putins Präsidialverwaltung, Maria Lwowa-Belowa, wurde Haftbefehl erlassen.