Feigin darf nun Suschtschenko nicht mehr besuchen
„Also, ich wurde gerade eben, obwohl ich der erste in der Schlange war, zu Roman Suschtschenko nicht zugelassen, unter dem Vorwand, dass das Urteil rechtskräftig wurde und ich, als Verteidiger, nach Artikel 49 des Strafgesetzbuches Suschtschneko jetzt nicht mehr besuchen kann. Gerade aus diesem Grund wurde mir der Status (eines Rechtsanwalts) aberkannt, um zu beginnen, auf Roman Druck im Gefängnis auszuüben“, twitterte er.
Dabei hat Feigin angemerkt, dass er Suschtschenkos Vertreter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist und ihn als Verurteilten nach Artikel 6,34 des Übereinkommens über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und nach anderen Artikeln der Verfassung der Russischen Föderation besuchen darf. „Sie müssen mich rein lassen“, betonte der Verteidiger.
„Alle, die an meiner Verfolgung und Aberkennung mir des Status des Rechtsanwalts beteiligt sind, sind die Ratten, die für Geheimdienste Russlands arbeiten. Bald werde ich alle nach den Namen nennen. In erster Linie die Bürger der Ukraine“, verspricht Feigin.
Der Korrespondent der ukrainischen Nationalnachrichtenagentur Ukrinform in Frankreich, Roman Suschtschenko, war in Verletzung internationaler Vorschriften am 30. September 2016 in Moskau festgenommen worden, wo er privat zu Besuch war.
Am 7. Oktober 2016 hat man gegen ihn die Anklage wegen der Spionage erhoben. Der russische FSB warf ihm vor, Suschtschenko sei ein Mitarbeiter der Hauptverwaltung des Aufklärungsdienstes des Verteidigungsministeriums der Ukraine. Im ukrainischen Verteidigungsministerium dementierte man diese Behauptung, sie entspreche nicht der Wirklichkeit.
Das Moskauer Stadtgericht hatte am 4. Juni 2018 das Urteil gegen Suschtschenko - 12 Jahre Kolonie strengen Regimes - verkündet. Am 5. Juni wurde der Einspruch gegen das Urteil erhoben.
Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat am 12. September 2018 das am 4. Juni 2018 gefällte Urteil gegen den ukrainischen Bürger Roman Suschtschenko nach fabrizierten Beschuldigungen der Spionage für rechtskräftig erklärt und die für ihn durch das Moskauer Stadtgerichts gesprochene Verurteilung von 12 Jahren Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie bestätigt.
yv