Justizministerium fügt Urteil gegen Suschtschenko dem Antrag an EGMR gegen Russland bei

Justizministerium fügt Urteil gegen Suschtschenko dem Antrag an EGMR gegen Russland bei

Ukrinform Nachrichten
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation im Fall des Journalisten von Ukrinform, Roman Suschtschenko, wird dem internationalen Antrag der Ukraine gegen Russland bezüglich der ukrainischen politischen Gefangenen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht werden, wurde Ukrinform auf die Anfrage vom Justizministerium geantwortet.

„Eine solche Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation ist eine zynische Fortsetzung der Verfolgungspolitik des Aggressor-Staates in Bezug auf die Bürger der Ukraine aus politischen Gründen nach fabrizierten Anklagen. Die erwähnten Fakten werden dem internationalen Antrag der Ukraine gegen Russland bezüglich der ukrainischen politischen Gefangenen, einschließlich Roman Suschtschenko, beigefügt“, sagte der stellvertretende Justizminister Iwan Lischtschyna.

Wie Ukrinform berichtete, hat das Oberste Gericht der Russischen Föderation am 12. September 2018 das am 4. Juni 2018 gefällte Urteil gegen den ukrainischen Bürger Roman Suschtschenko nach fabrizierten Beschuldigungen der Spionage für rechtskräftig erklärt und die für ihn durch das Moskauer Stadtgerichts gesprochene Verurteilung von 12 Jahren Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie bestätigt.

Am 10. August 2018 hatte die ukrainische Regierung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen neuen Antrag über die Verfolgung durch Russland der Bürger der Ukraine aus politischen Gründen eingereicht.

Dieser Antrag betrifft die russische Verfolgungspolitik gegenüber den Bürgern der Ukraine und enthält eine Liste der Verletzungen der Rechte von 71 ukrainischen politischen Gefangenen, die illegal verfolgt und in dem vorübergehend besetzten Gebiet der Krim und in der Russischen Föderation gefangen gehalten werden.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Aktuell

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-