Fall Suschtschenko erreicht das Oberste Gericht Russlands
„Der Fall des ukrainischen Journalisten Roman Suschtschenko ist im Obersten Gericht der Russischen Föderation eingegangen. Nach dem Strafgesetzbuch soll er innerhalb von 45 Tagen behandelt werden“, schrieb er.
Nach der Meinung von Fejgin findet schon im September die Berufungsbehandlung nach seinem Einspruch gegen das Urteil des Moskauer Stadtgerichts, das Suschtschenko für schuldig gesprochen und ihn zu 12 Jahren Haft nach dem Artikel 276 des Strafgesetzbuches (Spionage) verurteilt hat.
Bekanntlich wurde der Korrespondent der ukrainischen Nationalnachrichtenagentur Ukrinform in Frankreich, Roman Suschtschenko, in Verletzung internationaler Vorschriften am 30. September 2016 in Moskau festgenommen, wo er privat zu Besuch war.
Am 7. Oktober hat man gegen ihn die Anklage wegen der Spionage erhoben. Der russische FSB warf ihm vor, Suschtschenko sei ein Mitarbeiter der Hauptverwaltung des Aufklärungsdienstes des Verteidigungsministeriums der Ukraine. Im ukrainischen Verteidigungsministerium dementierte man diese Behauptung, sie entspreche nicht der Wirklichkeit.
Das Moskauer Stadtgericht hatte am 4. Juni das Urteil gegen Suschtschenko - 12 Jahre Kolonie strengen Regimes - verkündet. Am 5. Juni wurde der Einspruch gegen das Urteil erhoben.
yv