Fejgin: Im Fall Suschtschenko wird ukrainisch-russischen Vertrag 1993 ausgenutzt

Fejgin: Im Fall Suschtschenko wird ukrainisch-russischen Vertrag 1993 ausgenutzt

Ukrinform Nachrichten
Im Fall Suschtschenko werden alle Mechanismen verwendet, damit es in die Ukraine zurückkehren könnte, einschließlich der Konvention 1979 über die Strafvollstreckung im Heimatstaat.

Dies teilte der Verteidiger des ukrainischen Journalisten, Mark Fejgin, gegenüber der Nachrichtenagentur Ukrinform mit.

Er machte deutlich, dass es sich um die Übergabe des Verurteilten an den Ort seiner Staatsbürgerschaft handle, damit er seine Strafe im Heimatland verbüßen könnte. Die internationale Konvention von 1979 sowie der diesbezügliche ukrainisch-russische Vertrag 1993 seien dafür eine Rechtsgrundlage.  

"Ich meine nach wie vor, dass der Fall Suschtschenko vom politischen Gesichtspunkt aus behandelt werden muss. Aber bislang diese Frage verzögert wird, werden wir auch andere Möglichkeiten einsetzen", sagte Fejgin.

Der eigene Korrespondent von Ukrinform in Frankreich, Roman Suschtschenko, wurde am 30. September 2016 in Moskau festgenommen. Er war in Russland zu einem Privatbesuch.

Am 7. Oktober 2016 wurde er wegen Spionage angeklagt. Der russische Geheimdienst FSB erklärte, dass Suschtschenko ein Mitarbeiter der ukrainischen Militäraufklärung sei. Die Hauptverwaltung für Aufklärung im Verteidigungsministerium der Ukraine dementierte diese Erklärung. Das Moskauer Stadtgericht hat Suschtschenko am 4.Juni 2018 wegen Spionage zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Am 5. Juni wurde eine Klage gegen dieses Gerichtsurteil eingereicht.

nj


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