Neues Gesetz: Parlament verschärft Strafen für Trunkenheitsfahrten und Geschwindigkeitsverstöße

Neues Gesetz: Parlament verschärft Strafen für Trunkenheitsfahrten und Geschwindigkeitsverstöße

Ukrinform Nachrichten
Das ukrainische Parlament hat am Dienstag ein Gesetz über die Verschärfung der Strafen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln verabschiedet.

Für den Gesetzentwurf Nr. 2695 stimmten 325 Abgeordnete des Parlaments, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. Das Gesetz verschärft die Strafen für die Fahrten unter Alkohol- Drogeneinfluss und andere Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Die Polizisten dürfen dem Gesetz zufolge Videogeräte einsetzen.

Die Fahrten unter Alkohol- Drogen- und Medikamenteneinfluss werden nach dem Gesetz mit einer Geldbuße von 1000 steuerfreien Mindesteinkommen (17.000 Hrywnja) und einem Entzug des Führerscheins für ein Jahr geahndet.

Nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss drohen den Fahrern die Geldstrafen bis 2000 steuerfreier Mindesteinkommen (34.000 Hrywnja) oder eine Haftstrafe für 15 Tage und einen Entzug des Führerscheins bis drei Jahren.

Im Fall eines Verkehrsunfalls mit Opfern, die mittelschwere Verletzungen erlitten, drohen den Autofahrer unter Alkohol- Drogen- und Medikamenteneinfluss eine Haftstrafe bis drei Jahren und einen Entzug des Führerscheins von drei bis fünf Jahren. Wenn das Opfer schwere Verletzungen erlitt, drohen den Verkehrssündern eine Haftstrafe von drei bis acht Jahren. Im Fall des Unfalls mit einem Toten werden diese Taten mit einer Haftstrafe von fünf bis zehn und einem Fahrverbot von fünf bis 10 Jahren, mit mehreren Toten mit einer Haftstrafe von sieben bis zwölf Jahren und einem Fahrverbot von sieben bis zehn Jahren geahndet.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-