Deutschland stellt 1 Mio. Euro für den „Aktionsplan Ukraine“ des Europarats bereit

Deutschland stellt 1 Mio. Euro für den „Aktionsplan Ukraine“ des Europarats bereit

Ukrinform Nachrichten
Deutschland stellt eine Million Euro für den „Aktionsplan Ukraine“ des Europarats zur Verfügung. Wie die deutsche Botschaft in Kyjiw mitteilte, unterzeichneten der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat, Botschafter Rolf Mafael, und die stellvertretende Generalsekretärin des Europarats, Frau Battaini-Dragoni, am 7. Dezember den Zuwendungsvertrag.

Nach Angaben der Botschaft kommt die jetzige Zusage weiterer Unterstützung wenige Wochen nach Übernahme des Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates durch Deutschland. „Schwerpunktthemen des Vorsitzes, den Deutschland bis Ende Mai 2021 innehaben wird, sind: Stärkung des Rechts; Stärkung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit Zukunft gestalten; Menschenrechtsstandards im Bereich Künstliche Intelligenz, Menschenrechte im Internet und Vorgehen gegen Hate Speech; Minderheitenschutz und Jugend“, heißt es.

Das Land leistete der Botschaft zufolge zum zweiten Mal in Folge einen beträchtlichen Beitrag zum Aktionsplan. Die Botschafterin Anka Feldhusen betonte: „Deutschland unterstützt auch als aktueller Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates die Reformbemühungen der Ukraine. Um unsere Unterstützung zu unterstreichen, haben wir wie schon im Vorjahr wieder einen großen finanziellen Beitrag zum „Aktionsplan Ukraine“ geleistet.“

2019 hatte Deutschland den für den Zeitraum 2018-2022 festgelegten Aktionsplan mit einem freiwilligen Beitrag in Höhe von einer Million Euro unterstützt. Das war der höchste Betrag, den Deutschland je für einen länderspezifischen Aktionsplan des Europarates bewilligt hatte.

Das länderspezifische Vorhaben „Aktionsplan Ukraine“ ist eine gemeinsame Initiative des Europarates und der ukrainischen Behörden, dessen Ziel es ist, die Ukraine in ihren Bemühungen um eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften, Institutionen und Praktiken an die europäischen Normen in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu begleiten und damit das Land bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen als Mitgliedstaat des Europarates zu unterstützen.


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