Neustart der Agentur für Korruptionsprävention: Gesetz tritt in Kraft
Dies geht aus dem Gesetz "Über die Eintragung der Änderungen in die gesetzgeberischen Akte der Ukraine betreffs der sicheren Effizienz des institutionellen Mechanismus zur Vorbeugung der Korruption" hervor.
Das Gesetz wurde in der Parlamentszeitung "Holos Ukrainy" am 17. Oktober veröffentlicht und tritt am 18. Oktober in Kraft.
Den Vorsitzenden der Nationalen Agentur für die Prävention von Korruption wählt eine Wettbewerbskommission (sechs Mitglieder), drei von ihnen ernennt die Regierung und weitere drei bieten internationale Geber der Ukraine an.
Der NAPK-Chef wird für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt. Er kann nicht wiedergewählt werden. Der NAPK-Chef wird nun das Recht haben, drei stellvertretende Leiter der Agentur zu ernennen und sie zu entlassen.
nj