Kallas warnt einzelne EU-Mitglieder vor direkten Verhandlungen mit Russland

Kallas warnt einzelne EU-Mitglieder vor direkten Verhandlungen mit Russland

Ukrinform Nachrichten
Europa muss eine klare Liste von Forderungen an Russland aufstellen, bevor es einen Verhandlungsführer auswählt.

Dies erklärte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, vor Journalisten zum Auftakt informeller Beratungen der Außenministerinnen und Außenminister der EU-Staaten in Zypern, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Das Interesse der EU bestehe vor allem an einem dauerhaften und nachhaltigen Frieden, der Elemente wie die Rechenschaftspflicht Russlands für die Aggression umfassen sollte, betonte die EU-Chefdiplomatin.

Kallas machte deutlich, dass sie die ursprüngliche Liste der Forderungen an Russland bereits im Februar erstellt habe. Ihren Worten zufolge sei diese „maximalistisch“, doch ebenso seien auch die Forderungen Russlands an die Ukraine.

Zu den Forderungen Europas gehört die Einhaltung internationaler Abkommen durch Russland, in denen es sich verpflichtet hat, seine Nachbarn nicht anzugreifen und ihre Souveränität zu respektieren, sowie spiegelartige Zugeständnisse, die von der Ukraine verlangt werden, insbesondere hinsichtlich der die zahlenmäßigen Begrenzung für die russischen Streitkräfte. Außerdem sollte Europa von Russland verlangen, die Truppen aus Georgien und Moldawien abzuziehen.

Kallas warnte einzelne Mitgliedstaaten davor, direkte Verhandlungen mit Russland zu führen, da „wir einzeln viel schwächer sind als gemeinsam“.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-