Ukraine öffnet Bodenmarkt: Gesetz über Bodenhandel tritt heute in Kraft
Ukrinform Nachrichten
Ab dem 01. Juli 2021 tritt das Gesetz „Über Änderungen in den Gesetzen der Ukraine bezüglich des Umlaufs landwirtschaftlicher Flächen“ in Kraft. Das Gesetz, das das Moratorium für den Handel mit Agrarflächen aufhebt, wurde vom Parlament am 31. März 2020 verabschiedet.
Nach dem Gesetz dürfen ab 1. Juli 2020 ausschließlich Bürger der Ukraine Agrarflächen bis 100 Hektar erwerben. Ab 1. Januar 2024 ist es auch juristischen Personen, die den Bürgern der Ukraine gehören, erlaubt, bis 10.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen zu erwerben. Den Verkauf von staatlichen und kommunalen Flächen ist verboten. Für Ausländer bleibt den Kauf von Agrarland vorerst untersagt. Das Gesetz sieht vor, dass die Ukrainer über diese Frage im Referendum entscheiden werden. Der Kauf von Boden ist nur bargeldlos möglich. Die Käufer müssen ihren Einnahmequellen nachweisen.