Oligarchen-Gesetz: Präsident Selenskyj will ein Verzeichnis von einflussreichen Unternehmen schaffen

Oligarchen-Gesetz: Präsident Selenskyj will ein Verzeichnis von einflussreichen Unternehmen schaffen

Ukrinform Nachrichten
In der Ukraine kann ein Verzeichnis von Personen, die großen politischen oder wirtschaftlichen Einfluss im Land haben, geschaffen werden.

Das geht aus dem Gesetzentwurf „Über die Prävention von Bedrohungen für die nationale Sicherheit durch den übermäßigen Einfluss von Personen, die ein bedeutendes wirtschaftliches oder politisches Gewicht im öffentlichen Leben haben (Oligarchen)“ hervor, der auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht wurde. Der Entwurf des so genannten „Oligarchen-Gesetzes“ wurde ins Parlament von Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj eingebracht.  

Nach dem Gesetz wird die Entscheidung über die Einstufung einer Person als Oligarchen der Rat für Nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine (RNBO) aufgrund des Antrags der Regierung, eines RNBO-Mitglieds, der Nationalen Bank, des Sicherheitsdienstes SBU, der Monopolbehörde treffen. Das Verzeichnis auf der Webseite von RNBO muss rund um die Uhr zugänglich sein. Das Gesetz sieht eine Meldepflicht für Kontakte mit Personen aus dem Verzeichnis unter anderem für den Präsidenten der Ukraine, Regierungsmitglieder, Parlamentsabgeordneten, ranghohe Beamte und Staatsanwälte, Verfassungsrichter, Chef der Nationalen Bank und des RNBO, Gouverneure, Militärangehörige vor.  

Das Gesetz tritt am nächsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und wird in sechs Monaten nach dem Inkrafttreten in Kraft gesetzt. Nach 10 Jahren nach dem Inkrafttreten wird das Gesetz außer Kraft gesetzt.  


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-