Krim: Gerichtshof für Menschenrechte lässt Klage der Ukraine gegen Russland zu
Das gab Justizminister der Ukraine Denys Maljuska auf Facebook bekannt. Das sei ein erster Zwischensieg in einer Reihe von Klagen gegen Russland vor dem EGMR, schrieb er. „Der EGMR ließ heute die Klage der Ukraine gegen Russland (wegen der Krim) zu“, so der Minister.
Dem Minister zufolge geht es in der Klage über die Verstöße Russland gegen den Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter), Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung), Artikel 11 ( Versammlungs- und Vereinigungsfreihei), Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit den Artikeln 3,8,9,10 und 11 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dem Artikel 1 des Zusatzprotokolls (Garantie des Eigentums) und Artikel 2 des 4. Protokolls der Konvention (Bewegungsfreiheit).
Maljuska betonte weiter, dass der Fall drei wichtige Aspekte hat. Neben dem juristischen Aspekt über die Aggression und kriminelles Verhalten Russlands in der Ukraine handelt es sich auch um den kommunikativen Aspekt. „Wir und das Europarat senden ein starkes Signal, dass die Krim unsere Priorität bleibt“, erklärte der Justizminister. Der dritte Aspekt ist die Bekämpfung des hybriden Krieges. Die Entscheidung des Gerichtshofes sei ein Schlag gegen den russischen Mythos über einen „friedlichen“ und „legitimen“ „Anschluss“ der Krim.