Regierung unterstützt weiteren Austritt aus GUS-Abkommen

Regierung unterstützt weiteren Austritt aus GUS-Abkommen

Ukrinform Nachrichten
Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf „Über den Ausstieg aus dem Abkommen über die Zwischenstaatliche Kurierverbindung und aus dem Protokoll zur Änderung des Abkommens über die Zwischenstaatliche Kurierverbindung“.

Dies teilte der Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada (Parlament –Red.), der Abgeordnete der Partei „Diener des Volkes“, Wassyl Mokan, in Telegram mit.

Ihm zufolge definiere das Abkommen organisatorische Grundlagen, rechtliche Aspekte und Verpflichtungen im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Systems der Kurierverbindung, die für die Zustellung besonders wichtiger, geheimer und sonstiger dienstlicher Korrespondenz zwischen den Staats- und Regierungschefs und offizieller Korrespondenz der GUS-Organe durch die Behörden und die Verwaltung der Vertragsstaaten bestimmt ist.

Mokan machte deutlich, dass Moskau als zentrale Transitstelle für Versand offizieller Korrespondenz des Abkommens bestimmt sei.

"Unter Berücksichtigung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine stellt Erfüllung der Verpflichtungen von der ukrainischen Seite, die in dem Abkommen festgelegt sind, eine Bedrohung der nationalen Interessen der Ukraine dar, da sie potentiell den Zugriff auf die Dokumente während ihres Aufenthalts in Russland ermöglicht und gefährdet das Leben und die Gesundheit der Kurier, die Militärangehörige sind und sich bei Zustellung offizieller Korrespondenz auf dem Territorium des Aggressor-Landes befinden", betonte der Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-