Parlament beschließt Gesetz zur Wiedereinführung von Strafverfolgung für falsche Angaben in Vermögensdeklarationen

Parlament beschließt Gesetz zur Wiedereinführung von Strafverfolgung für falsche Angaben in Vermögensdeklarationen

Ukrinform Nachrichten
Das ukrainische Parlament hat am Freitag ein Gesetzt verabschiedet, das die Bestrafung für falsche Angaben in Vermögensdeklarationen wiedereinführt.

 

Für das entsprechende Gesetzt stimmten 289 Abgeordnete des Parlaments, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Mit dem Gesetz wird der Artikel 172-6 des Gesetzbuches der Ukraine über Ordnungswidrigkeiten „Über Verstöße gegen Finanzkontrolle“ geändert. Nach diesem Artikel werden die falsche Angaben, die sich von den korrekten in Höhe von „100 bis 500 der Existenzminima für arbeitsfähige Personen“ statt wie bisher von „100 bis 250 der Existenzminima für arbeitsfähige Personen“ abweichen, als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Das Gesetz streicht aus dem Strafgesetzbuch den Artikel 366-1. Der neu eingeführte Artikel 366-2 „Über die Deklaration der falschen Angaben“ sieht eine Strafverfolgung vor, wenn diese Angaben von den korrekten in Höhe von „500 bis 4000 der Existenzminima für arbeitsfähige Personen“ abweichen. In diesem Fall werden im Gesetz Geldstrafen in Höhe von 2500 bis 3000 der steuerfreien Mindesteinkommen für arbeitsfähige Personen oder gemeinnützliche Arbeiten von 150 bis 240 Stunden mit dem Verbot, drei Jahre eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben oder bestimmte Posten zu bekleiden, vorgesehen.

Geht es um eine Abweichung von den korrekten Angaben in Höhe von mehr als 4000 der Existenzminima für arbeitsfähige Personen wird sie mit Geldstrafen in Höhe 3000 bis 5000 der steuerfreien Mindesteinkommen für arbeitsfähige Personen oder gemeinnützliche Arbeiten von 150 bis 240 Stunden, oder mit Haftstrafen bis zwei Jahre mit dem Verbot, drei Jahre eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben oder bestimmte Posten zu bekleiden, geahndet.

Eine absichtliche Nichtabgabe der Vermögensdeklaration wird nach dem neuen Artikel 366-3 des Strafgesetzbuches mit der Geldstrafe in Höhe 2500 bis 3000 der steuerfreien Mindesteinkommen für arbeitsfähige Personen oder gemeinnützliche Arbeiten von 150 bis 240 Stunden mit dem Verbot, drei Jahre eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben oder bestimmte Posten zu bekleiden, geahndet.

Für die Ermittlungen gemäß den Artikel 366-2 und 366-3 sind nach dem beschlossenen Gesetz das Nationale Antikorruptionsbüro zuständig.


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