Parlament macht Weg für Ernennung des Leiters von Antikorruptionsstaatsanwaltschaft frei
Mit dem Gesetz wird ein Absatz des Teils 4 des Artikels 30 des Gesetzes „Über die Staatsanwaltschaft“ wieder in Kraft gesetzt, der zuvor ausgesetzt wurde. Das könne die Ernennung des Leiters der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft auf die Amtszeit von fünf Jahren ermöglichen, heißt es in einer Begleitschrift zum Gesetzentwurf.
Der Posten des Leiters der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft bleibt nach der Entlassung von Nasar Cholodnyzkyj im August 2020 vakant. Für die Ernennung des neuen Leiters musste das Gesetzt geändert werden.
Die Abgeordneten nominierten auch die Kandidaten des Parlaments für eine Kommission zur Auswahl des Leiters der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft. Die Auswahlkommission wird aus vier Vertretern des Rates der Staatsanwälte und sieben Vertretern des Parlament besetzt. Nach einem Auswahlverfahren wird der Leiter durch den Generalstaatsanwalt ernennt.