RNBO fordert von Zentraler Wahlkommission Feststellung und Veröffentlichung von Wahlergebnissen

RNBO fordert von Zentraler Wahlkommission Feststellung und Veröffentlichung von Wahlergebnissen

Ukrinform Nachrichten
Der Sekretär des Rates für Nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine (RNBO), Olexij Danilow, hat in einem Brief an den Chef der Zentralen Wahlkommission eine sofortige Feststellung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Regional- und Kommunalwahlen am 25. Oktober gefordert.

Wie die Pressestelle der Behörde mitteilte, betonte Danilow im Brief an Oleh Didenko, dass die Zentrale Wahlkommission unter dem neuen Wahlgesetz viel tut, um das Recht der Bürger zu wählen und gewählt zu werden zu gewährleisten. Der Sicherheitsrat registriert aber wachsende soziale Spannungen und daraus resultierende Risiken für die Nationale Sicherheit im Zusammenhang mit der unzureichenden Benachrichtigung der Gesellschaft über die amtlichen Wahlergebnisse, heißt es. Danilow zufolge mussten die Wahlergebnisse nach dem Terminplan am 6. November 2020 festgestellt werden, was in einigen Wahlkreisen noch nicht passierte.

Am 25. Oktober finden in der Ukraine die Regional- und Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen wurden Räte in den Oblasten und Rajons sowie Bürgermeister und Räte in den Gemeinden gewählt. Die Wahlen in den von Russland besetzten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk und in der besetzten Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol finden nicht statt. Die Zahl der Wähler beträgt etwa 27,2 Millionen, die in mehr als 29.000 Wahllokalen ihre Stimme abgeben konnten.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-