Außenminister hält Entscheidung des Verfassungsgerichts für ernste Herausforderung

Außenminister hält Entscheidung des Verfassungsgerichts für ernste Herausforderung

Ukrinform Nachrichten
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die ungesetzliche Bereicherung abzuschaffen, stelle ein ernstes Problem für die Beziehungen der Ukraine mit ihren internationalen Partnern dar.

Präsident und die Regierung suchen momentan nach Auswegen aus der Situation, erklärte der Außenminister Dmytro Kuleba bei einem Online-Briefing.

 „Die gestrige Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt ein ernsthaftes Problem nicht nur für die Entwicklung der Ukraine, sondern auch für Beziehungen mit unseren Partnern dar, die zur Schaffung von Antikorruptionsinfrastruktur in der Ukraine beigetragen haben“, sagte Kuleba.

Ihm zufolge sei die Aufgabe des Auswärtigen Amtes, gemeinsam mit unseren Partnern die optimalen Wege zur Lösung des Problems zu finden und sicherzustellen, dass die Antikorruptionsinfrastruktur in der Ukraine ordnungsgemäß funktioniere.

Am 27. Oktober hat das Verfassungsgerichtshof den Artikel 366-1 des Strafgesetzbuches der Ukraine, der die strafrechtliche Verantwortlichkeit für unglaubwürdige Deklarationen vorsieht, als verfassungswidrig anerkannt.

Die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention erklärte, dass diese Entscheidung im Interesse des Verfassungsgerichtshofs liege, da die Behörde bei mehreren Richtern Anzeichen falscher Informationen in ihren Deklarationen festgestellt habe.

Zur gleichen Zeit teilt man im Büro des Präsidenten mit, dass Wolodymyr Selenskyj sein Recht auf Gesetzesinitiative nutze, um das kontinuierliche und maximal effektive Funktionieren des E-Deklarationssystem und die Unvermeidbarkeit der Verantwortlichkeit für vorsätzlichen Verstoß gegen diese Regeln wiederherzustellen.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-