Entscheidung des Verfassungsgerichts blockiert Umsetzung der Wahlergebnisse - Nationale Agentur für Korruptionsprävention
Damit wurde die Ernennung von Beamten, darunter auch von Siegern der Regional- und Kommunalwahlen am 25. Oktober, blockiert, erklärte die NAZK auf ihrer Facebook-Seite. Ohne der Sonderprüfung kann keiner Leiter der Behörde ernannt werden, heißt es. „Das Verfassungsgericht blockierte praktisch die Umsetzung der Wahlergebnisse der Regional- und Kommunalwahlen. Die Ernennung von gewählten Kandidaten für die Ämter wie insbesondere Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Räte in den Oblasten und Rajons istnur nach der Sonderprüfung möglich“, so die NAZK weiter.
Nach Worten vom Leiter der NAZK, Olexand Nowikow, zerstört das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 28. Oktober nicht nur die Korruptionsbekämpfung sondern legt auch die Tätigkeit des gesamten Staatsapparats lahm.
Am 27. Oktober erklärte das Verfassungsgericht den Artikel 366-1 des Strafgesetzbuches über Bestrafung für falsche Angaben in der Verwögensdeklaration für verfassungswidrig.
Um 19:00 Uhr blockierte die NAZK nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts den Zugriff auf die Vermögensdeklarationen.