Schmyhal weist Gesundheitsministerium an, Zahl der Betten für COVID-Patienten in Regionen zu erhöhen

Schmyhal weist Gesundheitsministerium an, Zahl der Betten für COVID-Patienten in Regionen zu erhöhen

Ukrinform Nachrichten
Der Premierminister Denys Schmyhal hatte eine Beratung mit den Leitern der Staatlichen Regionalverwaltungen und unter Beteiligung des Sekretärs des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine, Oleksij Danilow, über die Situation mit der Corona-Ausbreitung in der Ukraine.

Das meldet Ukrinform unter Bezugnahme auf das Regierungsportal.

„Heute hat die höchste Inzidenzrate die Region Charkiw, wo noch 630 Menschen erkrankt sind. Die höchsten Wachstumsraten sind auch in den Regionen Kyjiw und Odessa. Etwas stabilisiert sich die Situation in den westlichen Regionen“, sagte Schmyhal und stellte fest, dass am letzten Tag in der Ukraine eine neue Rekordzahl von Patienten registriert worden war.

Der Ministerpräsident hörte sich die Berichte der Leiter der Regionalverwaltungen bezüglich der epidemischen Situation in den Regionen und wies den obersten staatlichen Sanitärarzt Wiktor Ljaschko und die Leiter der Regionalverwaltungen an, die Hotlines unter persönliche Kontrolle zu nehmen.

Nach Ergebnissen der Beratung beauftragte der Premierminister das Gesundheitsministerium, die Zahl der Betten in den Krankenhäusern zu erhöhen und die Frage über die mögliche Beteiligung von amtlichen Krankenhäusern und Einrichtungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften auf Bedacht zu nehmen.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-