Die Ukraine und die EU vereinbaren, Erfolge des Assoziierungsabkommens nächstes Jahr gemeinsam zu bewerten

Die Ukraine und die EU vereinbaren, Erfolge des Assoziierungsabkommens nächstes Jahr gemeinsam zu bewerten

Ukrinform Nachrichten
Die Ukraine und die Europäische Union haben vereinbart, im nächsten Jahr eine gemeinsame Bewertung der Erfolge des Assoziierungsabkommens zu geben, erklärte Präsident Wolodymyr Selenskyj am Dienstagabend auf einer Pressekonferenz im Rahmen des 22. Gipfeltreffens Ukraine-EU, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Eines der Schlüsselergebnisse des Gipfels ist die Vereinbarung, eine gemeinsame Bewertung der Erfolge des Assoziierungsabkommens im Jahr 2021 zu beginnen. Sie wird eine wichtige treibende Kraft für seine nächste Aktualisierung sein“, sagte Selenskyj.

Er merkte auch an, dass auf dem Gipfel die Vertiefung der sektoralen Integration „sachlich erörtert“ wurde.

„Im Fokus unserer Diskussionen liegen die Integration in den einheitlichen digitalen Markt der EU, die Energiemärkte der Ukraine und der Europäischen Union sowie die Zusammenarbeit bei der Umsetzung des europäischen „grünen Kurses“, erklärte Selenskyj.

Er versicherte auch, dass er von der EU ein „positives Signal“ bezüglich des „visumfreien Regimes für die Industrie“ erhalten habe. Ihm zufolge beschleunigt sich derzeit der Arbeitsprozess der Bewertungskommission.

Er erinnerte daran, dass die zuständige EU-Expertenmission kürzlich die Arbeit aufgenommen habe, die die Bereitschaft der Ukraine zum Abschluss eines Abkommens über die Konformität und Akzeptanz von Industrieprodukten bewerten werde.

Foto: Büro des Präsidenten

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-