Einreiseverbot für Ausländer heute in Kraft getreten
Vom Verbot sind ausgenommen: Familienangehörige ersten Grades; Transitreisende, die die Ukraine binnen 2 Tagen verlassen; Personen, die den Militärdienst in der Ukraine leisten, die in der Ukraine studieren, einen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz haben; Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder einen besonderen Schutzstatus benötigen; Mitarbeiter der ausländischen diplomatischen Vertretungen, Konsulate, internationalen Missionen in der Ukraine und ihre Familienangehörige; Mitglieder der ausländischen Delegationen und begleitende Personen, die auf Einladung des Staatspräsidenten, Parlaments, des Präsidialbüros, der Regierung, des Außenministeriums einreisen; Fahrer von Lastkraftwagen und Linienbussen, Crewmitglieder von Schiffen und Flugzeugen, Zugführer und Bordpersonal der Züge; Militärausbilder der Mitgliedstaaten und Partnerstaaten der Nato, oder Personen, die auf Einladung des Verteidigungsministeriums der Ukraine in die Ukraine einreisen; Kulturschaffende, die auf Einladung einer ukrainischen Kulturinstitution mit einer Bergleitungsperson einreisen; Sportler, die an an Sportwettbewerben in der Ukraine teilnehmen und ihre Begleitpersonen; technische Spezialisten auf Einladung von ukrainischen Unternehmen; Personen, die Stammzellen für Transplantationen transportieren; Personen, die in die Ukraine zur medizinischen Behandlung kommen.
Das Einreiseverbot gilt bis zum 28. September 2020.