Maas: Deutschland unterstützt die Ukraine im EU-Rat

Maas: Deutschland unterstützt die Ukraine im EU-Rat

Ukrinform Nachrichten
Während seiner Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU) in der zweiten Jahreshälfte werde Deutschland die Ukraine weiterhin, sowohl beim Erreichen des Friedens im Donbass als auch bei der Förderung von Wirtschaftsreformen, unterstützen, erklärte heute in Berlin vor Journalisten der Bundesaußenminister Heiko Maas nach Gesprächen mit dem ukrainischen Außenminister Dmytro Kuleba, berichtet die Korrespondentin von Ukrinform in Deutschland.

„Ich möchte der Ukraine die Unterstützung Deutschlands und der EU versichern. Die Ukraine und der Konflikt in der Ostukraine sind ein wichtiges Thema für die EU“, sagte Maas.

Bei seiner Präsidentschaft im EU-Rat plant Deutschland, das Ostpartnerschaftsprogramm, insbesondere in Bezug auf die Ukraine, zu fördern. Dies wird insbesondere die Hilfe zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie betreffen. Eine besondere Rolle wird die Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn im Allgemeinen spielen.

Die Ukraine bewege sich Schritt für Schritt auf dem Weg der Reformen, sagte Maas und gratulierte Kyjiw zu einer Einigung mit dem IWF. Dies sende nicht nur ein starkes politisches Signal, sondern auch ein Signal an die internationalen Partner der Ukraine, insbesondere an die deutsche Wirtschaft. Ein Signal dafür, dass die Ukraine bei der Reform der Justiz, der Umsetzung der Empfehlungen der Venedig-Kommission usw. voranschreitet.

Wie Ukrinform berichtete, ist heute die ukrainische Delegation unter der Leitung von Außenminister Dmytro Kuleba zu Gesprächen mit Bundesaußenminister Heiko Maas nach Berlin gekommen.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-