Covid-19: Ministerkabinett will Bewegungsbeschränkungen verschärfen

Covid-19: Ministerkabinett will Bewegungsbeschränkungen verschärfen

Ukrinform Nachrichten
Das Ministerkabinett der Ukraine plant, für den Zeitraum der Quarantäne die Besuche von Parks, Erholungszonen zu beschränken, und besteht auf der sozialen Distanz für Personen über 65 Jahre alt.

Die entsprechenden Änderungen am Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 211 „Über die Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Coronavirus auf dem Territorium der Ukraine" vom 11. März 2020 wurden auf der Kabinettssitzung am Mittwoch, dem 1. April, vorgenommen, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

„Im Beschlussentwurf des Ministerkabinetts über die Vornahme von Änderungen an der Verordnung Nr. 211 des Ministerkabinetts wird vorgeschlagen, in der neuen Fassung die Verhängung auf dem Territorium der Ukraine der Quarantäne und die Einführung der Maßnahmen gegen Epidemie zu verankern. Insbesondere ist für die Nicht-Ausbreitung der Corona-Krankheit die Einführung der effektivsten Kombination von vorbeugenden nichtmedikamentösen Eingriffe vorgesehen wie: Heimquarantäne und soziale Distanz für Personen über 65 Jahre alt. Beschränkt müssen die Besuche von Parks und Erholungszonen werden, der öffentlichen Verkehr muss ausgesetzt werden“, sagte in der Regierungssitzung der Gesundheitsminister Maksym Stepanow.

Wie Ukrinform berichtete, hatte die Regierung am 11. März einen Beschluss über die Verhängung einer Quarantäne in der gesamten Ukraine vom 12. März bis 3. April 2020 gefasst, in dem der Besuch von Bildungseinrichtungen, die Durchführung aller Massenveranstaltungen, an denen mehr als 200 Personen teilnehmen, mit Ausnahme der Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Arbeit staatlicher und lokaler Selbstverwaltungsorgane erforderlich sind, verboten wurden.

Anschließend wurde die Quarantäne bis zum 24. April verlängert.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-