Membership Action Plan: Ukraine braucht keinen neuen Antrag zu erstellen

Membership Action Plan: Ukraine braucht keinen neuen Antrag zu erstellen

Ukrinform Nachrichten
Die Ukraine habe 2008 bereits den Antrag für den Aktionsplan zur NATO-Mitgliedschaft (Membership Action Plan) eingereicht. Das Dokument gelte bis jetzt.

Dies teilte der Vizepremierminister für europäische und euroatlantische Integration, Dmytro Kuleba, in einem Interview für Sjohodni.

"Die Ukraine hat bereits einen Antrag zum Aktionsplan zur NATO-Mitgliedschaft eingereicht. Das wurde 2008 getan. Der NATO-Gipfel in Bukarest hat ihn geprüft und bestätigt, dass die Ukraine einmal ein Mitglied der NATO wird, aber den Aktionsplan hat man uns nicht gegeben. Den zweiten Antrag jetzt zu stellen, wenn der erste in Kraft bleibt? Bei der Nato geht man davon aus, dass der 2008 eingereichte Antrag in Kraft bleibt. Wir in der ukrainischen Regierung verstehen auch, dass dieser Antrag weiterhin gültig ist. Deshalb muss man einen neuen nicht stellen", sagte Kuleba.

Der Vize-Ministerpräsident versicherte, dass das Jahr-Landesprogramm für die Integration in die Nato für das nächste Jahr 2020 dem Aktionsplan zur Nato-Mitgliedschaft maximal naheliegen werde.

Der Außenminister Wadym Prystajko erklärte am 23. September, die Ukraine werde die Gewährung des Aktionsplans zur NATO-Mitgliedschaft von der Tagesordnung nicht absetzen. Sie werde allerdings diese Frage beim Nato-Gipfel im Dezember in London nicht anschneiden, da sie im Teil Partnerschaft nicht vorgesehen werde.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-