London: Privatbank gewinnt Berufung gegen Ex-Eigentümer von PrivatBank
Eine gerichtliche Anordnung vom Dezember 2017 über das über das Einfrieren von Vermögenswerten bleibt bis zur Entscheidung in der Sache in Kraft, teilte die Pressestelle der Privatbank mit.
Das Berufungsgericht in London gab der Berufungsklage der PrivatBank in vollem Umfang statt und kassierte die Entscheidung eines Richters vom Dezember 2018, heißt es in der Pressemeldung weiter. Die Bank habe das Recht auf eine Entschädigungsklage in Höhe von 1,9 Milliarden US-Dollar (einschließlich Zinsen 3 Milliarden US-Dollar). Über die Klage müsse in England verhandelt werden.
Chef der PrivatBank Peter Krumhansl äußerte sich über die Entscheidung des Berufungsgerichts zufrieden. Die Bank sei bereit, sich weiter mit der Klage in England beschäftigen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Gerechtigkeit für die Bank und das ukrainische Volk“, sagte er.
Die Wirtschaftsdetektei Kroll hatte in der Bank den Betrug in Höhe von mindestens 5,5 Milliarden US-Dollar bis ihre Verstaatlichung Ende 2016 festgestellt. Die PrivatBank verklagte daraufhin Kolomojskyj und Boholjubow sowie sechs von angeblich den Ex-Eigentümern gehörenden Firmen vor dem High Court of England and Wales. Der High Court hatte das weltweite Einfrieren von Vermögenswerten von Kolomojskyj und Boholjubow und der sechs Firmen in Höhe von 2,5 Milliarden US-Dollar angeordnet.